§1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen medea™ group GmbH und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nur gegenüber Unternehmen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB und in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt medea™ group GmbH nicht an, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§ 2 Bestellung / Vertragsschluß
Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dies innerhalb von 2 Wochen annehmen. Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

§ 3 Preise
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab “Lager / Werk“. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere auf Grund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten sollten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

§ 4 Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab “Lager / Werk“ an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Die Lieferung erfolgt zu den jeweils im Einzelfall ausgewiesenen Versandkosten. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist. Zusätzliche Versandkosten entstehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Verzögert sich die Absendung der Ware aus einem Grund, den wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung und der Versendung bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf seine Kosten zu sorgen.

§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Es werden nur die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Kunden jeweils angezeigten Zahlungsarten akzeptiert. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Bei Stornierungen binnen 10 Arbeitstagen vor Lieferung, fallen Stornogebühren von mindestens 10 % des Auftragswertes, bei Sonderanfertigungen von mindestens 50 % an. Sofern diese Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind. Zudem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Mängelgewährleistung und Haftung
Liegt ein von medea™ group GmbH zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller wahlweise Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Die Mängelrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser nach seinen in § 377 HGB geregelten Obliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Alle bei sorgfältiger Prüfung erkennbaren Mängel müssen sofort, spätestens innerhalb von 8 Tagen seit der Anlieferung, schriftlich angezeigt werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Mängelanzeige bei uns. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Gibt uns der Besteller keine Gelegenheit den Mangel zu überprüfen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen die Gewährleistungsansprüche. Im Falle der Mängel- beseitigung tragen wir alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sofern diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Im Übrigen tragen wir im Fall der Mängelbeseitigung die Aufwendungen nur bis zu Höhe des Kaufpreises. Ist medea™ group GmbH zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung wegen Unverhältnismäßigkeit nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die von medea™ group GmbH zu vertreten sind oder misslingt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, eine entsprechende Minderung des Kaufpreises, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Dann sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. medea™ group GmbH haftet daher nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet medea™ group GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von medea™ group GmbH limitiert oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern und Erfüllungsgehilfen. Sofern medea™ group GmbH fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie läuft spätestens 2 Monate nach dem Zeitpunkt ab, in welchem der Besteller die Ansprüche des Verbrauchers erfüllt hat. Für die Verjährung für alle Ansprüche, die nicht der Verjährung wegen eines Mangels der Sache unterliegen, gilt eine Ausschlussfrist von 18 Monaten. Sie beginnt mit der Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers.

§ 8 Verschiedenes

Die ausgelieferten Produkte können geringfügig von den Abbildungen im Internet abweichen. An Katalogen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht unseres Geschäftssitzes soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
§ 10 Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Stand: 01.08.2007

 

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